TV: Neuer Schwung für die Konsumenten-Konditionierung
Künftig dürfen Privatsender dafür Geld nehmen, wenn Sie in ihren TV-Sendungen Produkte bestimmter Marken und Hersteller platzieren (anstatt irgendwelcher anderer). Sicherlich eine tolle Chance – für die Sender (mehr Umsatz) und für die entsprechenden Unternehmen und deren Marketingmanager, die nun die Käufermassen vor den Bildschirmen noch effektiver in ihrem Sinne konditionieren können. Im Schnitt verbringen die Menschen in Deutschland jeden Tag 212 Minuten, also mehr als dreieinhalb Stunden, vor der Mattscheibe – im Schnitt! Während der diesjährigen Osterfeiertag schafften es die Deutschen sogar auf 243 Minuten pro Tag, berichtet Media Control.
Das sogenannte Product Placement ist eine subtile Werbeform, um Wünsche zu wecken und die Identifikation der Konsumenten mit bestimmten “Brands” (Marken) zu festigen. Der britische Autor George Orwell hatte in seinem Roman “1984″, den er Mitte der 40er Jahre verfasste, eine ähnliche Entwicklung vorausgesehen. Er sprach von “Teleschirmen” (telescreens), welche die Leute dauernd berieseln und die zugleich zurückmelden, was die Leute im Moment so tun – unser heutiges Fernsehen in Verbindung mit der Handy- und der Internet-Technik (soziale Netze) ist durchaus in der Lage, in eben dieser Orwell’schen Manier zu funktionieren. Wohin führt diese machtvolle Gedankensteuerung? Es lohnt sich die Lektüre von “1984“. Der Medienwissenschaftler Volker Lilienthal kritisiert die neuen Regeln zum Product-Placement im deutschen Fernsehen jedenfalls mit deutlichen Worten.
Wie der Deutsche Journalistenverband mitteilt, ist im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am vergangenen Donnerstag in Kraft trat, nun festgelegt, dass im privaten Rundfunk in Filmen, Unterhaltungssendungen und im Sport Produkte gegen Entgelt platziert werden dürfen. Bisher war dies nicht gestattet.
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es in Zukunft nur bei angekauften Formaten erlaubt. Unentgeltliche Produktplatzierungen sind im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten. Unzulässig ist Produktplatzierung ebenso wie Werbung darüber hinaus in Kindersendungen. Auf zulässige Produktplatzierung muss immer eindeutig hingewiesen werden. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen.